Bei Rommelag stehen Vertrauen, Integrität und ein fairer Umgang miteinander im Mittelpunkt unseres unternehmerischen Handelns. Als weltweit tätiges Unternehmen sind wir uns der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie der Gesellschaft bewusst. Compliance bedeutet für uns nicht nur die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien, sondern auch ein gelebtes Werteverständnis, das sich in allen Bereichen unseres Handelns widerspiegelt.

Compliance Kultur

Compliance Kultur bei Rommelag - Unsere Grundsätze

Wir respektieren die Menschenrechte und setzen uns weltweit für faire Arbeitsbedingungen ein. Diskriminierung, Kinder- und Zwangsarbeit sowie jede Form von Belästigung oder Ausbeutung sind inakzeptabel.

Nachhaltigkeit ist fest in unserer Unternehmensstrategie verankert. Wir fördern energieeffiziente Lösungen, reduzieren Abfälle und arbeiten aktiv an Maßnahmen zum Klimaschutz.

Rommelag duldet keinerlei Korruption, Bestechung oder wettbewerbswidriges Verhalten. Wir setzen uns für einen fairen Wettbewerb ein und fördern ethische Geschäftspraktiken entlang der gesamten Lieferkette.

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden haben höchste Priorität. Wir verpflichten uns, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, Risiken zu minimieren und kontinuierlich Verbesserungen umzusetzen.

Wir fördern Transparenz und Nachhaltigkeit in unseren Lieferketten. Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltstandards und ethischen Geschäftspraktiken sicherzustellen.

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Code of Conduct

Der Verhaltenskodex von Rommelag

Der Rommelag Code of Conduct ist unser gemeinsamer Leitfaden für ein respektvolles, sicheres und unterstützendes Miteinander im Unternehmen und in unseren Geschäftsbeziehungen.
Er gilt gruppenweit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rommelag, einschließlich des Vorstands und der Führungskräfte.

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Hinweisgeber System

Compliance Verstoß melden

Offene Kommunikation und das Ansprechen möglicher Verstöße sind entscheidend, um Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Zu diesem Zweck hat Rommelag ein Hinweisgeber-System eingerichtet, das allen internen und externen Stakeholdern zur Verfügung steht. Hier können potenzielle Missstände – auf Wunsch auch anonym – gemeldet werden. Jeder Hinweis wird sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jeder sicher fühlt, seine Bedenken offen zu äußern.

Unser Hinweisgeber-System ist für alle zugänglich:

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FAQ

Bei Hinweisen handelt es sich um die Mitteilung von Informationen zu Verstößen gegen Gesetze oder geltende Regeln, die sich in (Reputations-) Schäden, Bußgeldern oder Strafen auswirken können. Auswirkungen soll durch die Möglichkeit, tatsächlich vorgefallenen, potenziellen und versuchten Verstößen durch Hinweise zu begegnen, entgegengewirkt werden.

Umfasst sein können:

→ tatsächlich, also bereits begangene und vorgefallene Verstöße

→ potenzielle, wahrscheinlich begangene Verstöße

→ Versuche, Verstöße zu verschleiern. 

Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze, geltende Regelungen und interne Richtlinien eines Unternehmens sollen dann gemeldet werden, wenn sie mit einem hohen Risikopotenzial für das Unternehmen, Unternehmensangehörige sowie für Kunden einhergehen.

Sofern ein vermuteter Verstoß gemeldet werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Inhalt der Meldung auch von einer fachfremden Person (bspw. Ombudsfrau/-mann) nachvollzogen werden kann. Inhaltlich muss sich die Meldung daher an folgenden Fragestellungen orientieren:

  • Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
  • Was?
    • Was ist passiert?
    • Was ist der genaue Sachverhalt?
    • Was ist der Schwerpunkt der Meldung
  • Wer? Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?
  • Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?

Sie können eine Meldung auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen. Dies können Sie bei Verwendung unseres internen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person.

Insofern Sie gegenüber unserer internen Meldestelle Ihren Namen im Rahmen der Meldung offenlegen, haben Sie jedoch auch die Möglichkeit ihr gegenüber auf die Anonymität hinzuweisen. Ihr Name wird gegenüber Rommelag nicht offengelegt. Im Gegenzug kann jedoch unsere interne Meldestelle Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen verwenden.

Aus Ihrer Meldung erwachsen Ihnen keine Nachteile. Maßnahmen, die sich aufgrund einer Meldung gegen Sie richten, wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Suspendierung oder Versetzung, Diskriminierung, Gehaltskürzung, negative Leistungsbewertung oder Mobbing, sind nicht zulässig und werden mit rechtlichen Sanktionen geahndet.

Sofern Sie bewusst Falschmeldungen abgeben, um Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schädigen oder zu verunglimpfen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Melden Sie daher potenzielle Regelverstöße, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.